Das perfekte Lächeln und die Kosten

Viele erwachsene Patienten würden gerne ihre Zahnstellung korrigieren lassen. Immer wieder steht die Frage nach den Kosten im Vordergrund. Auch ist vielen Menschen nicht klar, wann eine kieferorthopädische Behandlung von den Krankenversicherungen übernommen wird – und wann nicht.

Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind

Gesetzlich krankenversicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten grundsätzlich keine Kostenübernahme einer kieferorthoppädischen Behandlung. Der Grund hierfür liegt im Sparzwang des Gesundheitssystems.

Einzige Ausnahme:

Patienten, bei denen eine besonders schwere Fehlstellung der Zähne und der Kiefer disgnostiziert wurde, und welche kombiniert kieferorthopädisch/kieferchirurgisch therapiert werden muss. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Basiskosten für die kieferorthopädische Behandlung.

Patienten, die privat krankenversichert sind

Bei Kunden einer privaten Krankenkasse hängt es sehr stark von der jeweiligen Police ab, ob die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung ganz oder teilweise übernommen werden. Bei der unüberblickbaren Vielfalt der Versicherungsangebote sollten Sie daher Ihren Makler oder Kundenbetreuer um Rat fragen, ob und in welchem Maße kieferorthopädische Behandlungen im Leistungskatalog enthalten sind.

Was kostet eine kieferorthopädische Erwachsenenbehandlung?

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung hängt von vielen Faktoren ab:

  • Art und Ausprägung der vorhandenen Fehlstellung
  • Behandlungsdauer
  • Eingesetzte Behandlungssysteme
  • Wünsche des Patienten

Die Nennung eines seriösen Kostenrahmens ist aus diesem Grund nicht möglich. Eine erste Abschätzung der notwendigen Behandlungsaufgaben kann jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Erstuntersuchung erfolgen.

Selbstverständlich ist die Erstuntersuchung in meiner Praxis auch für erwachsene Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen kostenfrei!