Funktionalität trifft Ästhetik – Fortschritt trifft Leidenschaft
Wer seine Patienten auf höchstem Niveau behandeln möchte, kommt um einen gewissen medizintechnischen Aufwand nicht herum.
Daher spiegeln unsere Behandlungszimmer lediglich den Anspruch wider, den wir an uns selbst und an die Behandlung unserer Patienten stellen. Mit der digitalen und vernetzten Praxis stehen uns nicht nur modernste diagnostische Methoden und Systeme zur Verfügung; durch den Wegfall von Papierbergen und Aktenordnern rücken wir unsere Aufmerksamkeit wieder in den Mittelpunkt unseres Strebens: Zum Patienten.
Individualität braucht Platz
Jeder Patient hat einen Anspruch auf eine individuelle Beratung und einen Kieferorthopäden, der sich um die Wünsche, aber auch die Sorgen und Ängste seiner Patienten kümmert.
Aus diesem Grund habe ich mich konsequenterweise gegen die Massenabfertigung im früher sonst üblichen Großraumzimmer mit mehreren Behandlungsstühlen entschieden. So bleibt die Individualität der Behandlung, aber auch die Privatsphäre für jeden Einzelnen unserer Patienten gesichert – die Grundlage für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Oder möchten Sie, dass der halbe Raum mithört, wenn Sie behandelt werden? Lässt sich eine Massenabfertigung beim Kieferorthopäden mit ärztlicher Schweigepflicht und gegenseitigem Vertrauen vereinbaren?
Schließlich ist das Vertrauen zwischen Patient, Eltern und Kieferorthopäden die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.
Ich kann nur verstehen, was ich auch sehen kann
Wer sich in meiner Praxis kieferorthopädisch behandeln lässt, kann sich selbst ein Bild vom Behandlungsfortschritt machen.
Kieferorthopädische Behandlungen können manchmal mehrere Jahre dauern. Und das ist gut so. Denn: Nur wenn man den Zähnen und dem Knochen genügend Zeit für den Umbau gibt, kann man Schäden vermeiden. Damit meine Patienten erfahren können, wie sich ihre Zahnstellung entwickelt hat, führe ich grundsätzlich umfangreiche Fotodokumentationen durch. Mit Hilfe dieser Aufnahmen und computergestützter Berechnungsverfahren kann das angestrebte Behandlungsziel sichtbar – und damit begreifbar – gemacht werden.