Patientenberatung – Der Schlüssel zur erfolgreichen Behandlung

Sie sind bei Kindern und Jugendlichen in aller Munde: Zahnspangen. In Deutschland weist jedes zweite Kind eine behandlungsbedürftige Fehlstellung auf. Doch was geschieht vor und während der kieferorthopädischen Therapie? Was kommt auf Kinder und Eltern zu? Keine Angst! Wir erklären die Schritte zu einem perfekten Lächeln:

Die kieferorthopädische Behandlung beginnt immer mit einer Erstberatung. Kinder und Jugendliche mit Fehlstellungen erhalten eine Überweisung vom Haus- oder Schulzahnarzt mit der Bitte um kieferorthopädische Begutachtung. Aber viele Eltern stellen ihre Kinder bereits aus Eigeninitiative im Alter von 6-9 Jahren beim Kieferorthopäden vor, so dass vorhandene Fehlstellungen früh erkannt und optimal behandelt werden können.

Daneben verspüren auch immer mehr Erwachsene den Wunsch nach schönen und gesunden Zähnen. Zum Glück ist es dank moderner und unauffälliger Behandlungssysteme kein Problem mehr, Patienten auch im Erwachsenenalter zu einem perfekten Lächeln zu verhelfen. In meiner Praxis biete ich auch hierfür ein breites Behandlungsspektrum an. Mehr finden Sie auf den Seiten zur Erwachsenenbehandlung.

Erst beraten, dann behandeln

Das Ziel der kieferorthopädischen Beratung ist eine erste Einschätzung der jeweiligen Zahn- und Gebisssituation. Dazu werden üblicherweise auch Fragebögen ausgefüllt, um z.B. vorhandene Erkrankungen, Medikamenteneinahmen, Unfälle oder Stürze in früher Kindheit erfassen zu können. Nach dieser „Anamnese“ werden Zähne und Gesicht eingehend untersucht. Da Zahnfehlstellungen auch Ursachen außerhalb des Mund- oder Gesichtsbereich haben können, werden gegebenenfalls auch Körperhaltung, Atmung, Mimik und Muskelaktivität geprüft.

Nach dieser Erstuntersuchung kann in den meisten Fällen bereits festgestellt werden, ob eine kieferorthopädische Behandlung notwendig und sinnvoll ist. Daneben können wir auch über Ihre Wünsche sprechen: Subjektiv störende Faktoren, wie z.B. Zahnlücken oder vorstehende Zähne sollen ja schließlich auch korrigiert werden.

Bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung muss ferner überprüft werden, ob die Krankenkasse eine Kostenübernahme zulässt.

Ist eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich, müssen diagnostische Unterlagen angefertigt werden, um eine möglichst genaue Planung der Therapie zu ermöglichen.