Die Standardleistungen in der Kieferorthopädie
Warum gibt es überhaupt Standard- oder Basisleistungen? Warum zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht alles?
Wir besitzen in Deutschland zweifelsohne ein gut ausgebautes und sozial ausgerichtetes Gesundheitssystem. Jeder, der gesetzlich versichert ist, hat das Recht auf notwendige medizinische Behandlungen – egal ob im Krankenhaus oder in der Praxis.
Damit ein solches System bezahlbar bleibt, müssen die Leistungen beschränkt werden. Dies regeln nicht etwa die Krankenversicherungen, sondern der Gesetzgeber – zum Beispiel mit seinen Sozialgesetzbüchern (SGB). Oder anders ausgedrückt: Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen vorgeschrieben, was sie bezahlen dürfen und in welchem Umfang. Dafür gibt es unter Anderem das Wirtschaftlichkeitsgebot, welches im Sozialgesetzbuch V verankert ist:
Wie kann es sein, dass medizinische Leistungen beschränkt werden?
In Deutschland wurden 2004 rund 234 Milliarden Euro für die Gesundheit ausgegeben. Gerade im Alter steigen die Gesundheitskosten aufgrund zunehmender Erkrankungen enorm an. Trotzdem – und das ist der große Vorteil unseres Gesundheitssystems – werden wir im Alter gut versorgt, ohne dass wir Angst haben müssen, auf eine medizinisch notwendige Behandlung (z.B. eine Operation) verzichten zu müssen.
Dafür müssen allerdings Kosten an anderer Stelle eingespart werden, sonst kollabiert unser System. Und hier greift der Wirtschaftlichkeitsparagraf: Durch eine Herabstufung der Leistungen auf ein ausreichendes und wirtschaftliches Maß können wir uns auch in Zukunft auf unser Gesundheitssystem verlassen. Auf der anderen Seite können wir von vielen Neuerungen der Medizin nur dann profitieren, wenn wir höherwertige Leistungen ganz oder zum Teil privat zahlen.
Unser Gesundheitssystem
Was bedeutet das für die Kieferorthopädie?
In er Kieferorthopädie hat sich in den letzten Jahren viel getan: Ständig werden neue Materialien und Methoden erprobt und erfolgreich eingesetzt, damit jeder Patient qualitativ hochwertig, schneller und gleichzeitig unauffälliger behandelt werden kann. Diese Leistungen übersteigen jedoch das Maß einer ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgung und müssen daher zum Teil privat gezahlt werden. Allerdings nur, wenn man diese Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Ist man mit den Standardleistungen zufrieden, entstehen keinerlei Mehrkosten. Die untere Tabelle zeigt ein paar Beispiele für die optimale- und die Standardbehandlung:
Aber:
Selbstverständlich kann jeder Patient selbst entscheiden, welche Zusatzleistungen er in Anspruch nimmt! Und nicht alle Leistungen sind in jedem Fall notwendig. In meiner Praxis erhält jeder Patient ein auf seine speziellen Bedürfnisse abgestimmtes Leistungspaket, aus welchem er wählen kann (nicht muss!). Sprechen Sie uns bei Fragen zu Zusatzleistungen an, wir werden Ihnen die individuellen Möglichkeiten erläutern. Hier finden Sie Beispiele für Zusatzleistungen.