Die kieferorthopädische Erwachsenenbehandlung
Wann müssen Erwachsene zum Kieferorthopäden?
Die Gründe für eine Erwachsenenbehandlung identisch mit der der jugendlichen Patienten. Ziel ist das Erreichen und Erhalten eines gesunden Kauorgans, mit dem Kauen, Schlucken, Sprechen und Zahnreinigung problemlos möglich ist.
Aber gerade in der Patientengruppe der Erwachsenen spielt die Ästhetik eine noch grössere Rolle als z.B. bei Kindern. So kommt es relativ häufig vor, dass erwachsene Patienten zum Beratungstermin kommen, weil sie mit ihrer Zahnstellung unzufrieden sind. Gerade in der heutigen Zeit, wo das Erscheinungsbild eines Menschen oft ausschlaggebende Bedeutung hat und die Ästhetik mit zu den wichtigsten Aspekten gehört, ist das Lachen mit schönen, geraden Zähnen ein Wunsch vieler Menschen. Schöne, ebenmässige Zähne stehen für Erfolg, Schönheit und Jugend. Fast allen Erwachsenen, die mit ästhetischen Ansprüchen zu ihrem Kieferorthopäden kommen, kann geholfen werden!
Natürlich versuchen wir die Behandlung erwachsener Patienten so unauffällig wie möglich zu gestalten. Neben hypoallergenen Saphirbrackets kommt in unserer Praxis häufig das Invisalign-Verfahren zur Anwendung.
Metall – und Saphirbrackets im Vergleich
Auch vor prothetischer Versorgung eines Patienten kann die Kieferorthopädie noch gute Dienste leisten: Zähne können verschoben und aufgerichtet werden, so dass eine ungünstige prothetische Ausgangssituation entscheidend verbessert werden kann.
Zahnfehlstellungen können also auch im Erwachsenenalter problemlos korrigiert werden. Ob funktionelle, ästhetische oder funktionelle Probleme – ein Beratungstermin beim Kieferorthopäden ist in jedem Fall sinnvoll.
Bis zu welchem Alter kann ich mich kieferorthopädisch behandeln lassen?
Viele erwachsene Patienten sind auch heute noch der Meinung, eine kieferorthopädische Behandlung ist nur bei Kindern und Jugendlichen möglich. Dem ist jedoch nicht so!
Zähne können ein Leben lang bewegt werden. Theoretisch kann sich auch ein 90-jähriger Patient noch kieferorthopädisch behandeln lassen. Voraussetzung ist allerdings ein gesundes Parodont (=Zahnhalteapparat). Da die Zahnbewegungen durch das Parodont vermittelt werden, sollte keine Schädigung desselben vorliegen. Zwar kann man auch im parodontal vorgeschädigten Gebiss noch kieferorthopädisch tätig werden – jedoch muss ab einem gewissen Zerstörungsgrad von einer KFO-Behandlung abgesehen werden, um den Zahnhalteapparat nicht noch weiter zu schädigen oder sogar den Zahnverlust zu beschleunigen.
Da die Reaktionsbereitschaft des Parodonts mit dem Alter abnimmt, kommt es häufig vor, dass sich Zähne beim Erwachsenen langsamer bewegen als beim jugendlichen Patienten. Dies hat zwar Konsequenzen bezüglich der Behandlungsdauer – trotzdem kann praktisch in jedem Alter eine deutliche Verbesserung des Ausgangszustandes erreicht werden.